Das Forschungsvorhaben ist der Richtlinie über die Förderung von Innovationen für eine nachhaltige Grünlandwirtschaft im Programm zur Innovationsförderung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zugeordnet. Mit den vom BMEL investierten 1,5 Millionen Euro wurden 80 Prozent der Gesamtkosten des Projekts gefördert. Die Förderung des Vorhabens erfolgte aus Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufgrund eines Beschlusses des deutschen Bundestages. Die Projektträgerschaft erfolgte über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung.